Hohe Geldentschädigung für Kachelmann gegen Springer wegen Persönlichkeitsverletzung – 300000 EUR zzgl 5% Zinsen seit 2010

Landgericht Köln, 28 O 2/14 vom 30.09.2015 – Kachelmann./. Springer wegen Persönlichkeitsverletzung … Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung in Höhe von 300.000,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.8.2010 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von …

Die Durchsuchung von Redaktionen und den Privaträumen von Journalisten zur Ermittlung von Straftaten der Informanten ist verfassungswidirg

Die Durchsuchung von Redaktionen und den Privaträumen von Journalisten zur Ermittlung von Straftaten der Informanten ist verfassungswidrig. Der Eingriff in die Pressefreiheit in Gestalt der Anordnung der Durchsuchung der Redaktion und der Beschlagnahme der dort gefundenen Beweismittel ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 1 BvR 1089/13 und 1 BvR 1090/13 … hat die 3. Kammer des …

Presse hat gegen Bundebehörden einen Auskunftsanspruch aus dem Grundgesetz – auch gegen BND

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Pressegesetze der Länder auf den Bundesnachrichtendienst als einer Bundesbehörde nicht anwendbar sind, mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs dieser aber unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gestützt werden kann. Der Kläger, ein Journalist, begehrte vom Bundesnachrichtendienst gestützt auf das Pressegesetz des Landes …

Urheberrechtsschutz wird auch durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit begrenzt (EGHMR)

Rechte des geistigen Eigentums sollen im Streitfall gegenüber einem Informationsinteresse der Allgemeinheit abgewogen werden. So kann Urheberrechtsschutz nicht nur an seinen konkreten Schranken enden, sondern auch als Ergebnis der Abwägung mit jenem Veröffentlichungsinteresse. ECHR CINQUIÈME SECTION   AFFAIRE ASHBY DONALD ET AUTRES c. FRANCE (Requête no 36769/08) ARRÊT STRASBOURG   10 janvier 2013     Cet …

Nach § 23 KUG dürfen Bilder ausnahmsweise auch ohne Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden.

§ 23 KUG (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen …

Erben des „Playboy“ Gunter Sachs erhalten Lizenzgebühr von 50.000 EUR für Fotoverwendung in Bild am Sonntag zurecht (BGH)

In der Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, das eine sich unbeobachtet wähnende prominente Person bei der Lektüre einer Ausgabe dieser Zeitung zeigt, kann ein zur Zahlung eines angemessenen Li-zenzbetrags verpflichtender rechtswidriger Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn auch die das Foto begleitende Wortberichterstattung ganz überwiegend werblichen Charak-ter hat …

MPI und GRUR gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse – Warum?

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (MPI), der Fachausschuss Urheber- und Medienrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie einige der bekanntesten Rechtswissenschaftler aus dem Bereich des Urheber- und Informationsrechts haben sich in einer ausführlichen Stellungnahme gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse ausgesprochen. Dabei stellt das MPI im wesentlichen darauf ab, es …

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage für den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet vor Bloggern etc

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage für den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird den Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Jedoch ist ein Schutz nur vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen und Anbieter von solchen Diensten …