Neue „GEMA“ für Veranstaltungen: Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR)

Neue Verwertungsgesellschaft in Deutschland: Deutsches Patent- und Markenamt erteilt der Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb München. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat mit Bescheid vom 15. September 2014 im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt der Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH (GWVR) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Verwertungsgesellschaft erteilt. Alleingesellschafter …

Wenn Festsetzungen eines Verwertungsgesellschafts-Gesamtvertrags der VG Wort von vergleichbaren Regelungen abweichen, kann nicht angenommen werden, dass sie billigem Ermessen (§ 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG) entsprechen

Soweit die Festsetzungen eines Gesamtvertrags von vergleichbaren Regelungen in anderen Gesamtverträgen oder von Vorschlägen der Schiedsstelle abweichen, kann nicht angenommen werden, dass sie billigem Ermessen (§ 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG) entsprechen, wenn das Oberlandesgericht keinen über-zeugenden Grund für die Abweichungen genannt hat. BGH URTEIL I ZR 84/11 vom 20. März 2013 – Gesamtvertrag …

Eine Mindestvergütung ist zum Schutz der Urheber vor einer möglichen Entwertung ihrer Rechte nicht nur dann erforderlich, wenn mit einer wirtschaftlichen Nutzung ihrer Werke keine geldwerten Vorteile erzielt wer-den, sondern auch dann, wenn damit nur so geringfügige geldwerte Vorteile erzielt werden, dass eine prozentuale Beteiligung am Erlös des Verwerters unzureichend wäre

a) Eine Mindestvergütung ist zum Schutz der Urheber vor einer möglichen Entwertung ihrer Rechte nicht nur dann erforderlich, wenn mit einer wirt-schaftlichen Nutzung ihrer Werke keine geldwerten Vorteile erzielt wer-den, sondern auch dann, wenn damit nur so geringfügige geldwerte Vor-teile erzielt werden, dass eine prozentuale Beteiligung am Erlös des Verwerters unzureichend wäre (Fortführung von BGH, …

GEMA-Berechtigungsvertrag unterliegt der AGB-Inhaltskontrolle und hält dieser nicht vollumfänglich stand

a) Die Regelungen eines Berechtigungsvertrags sind als Allgemeine Geschäfts-bedingungen unabhängig davon einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterworfen, ob es sich bei dem Vertragspartner um ein ordentliches, außer-ordentliches oder angeschlossenes Mitglied der Verwertungsgesellschaft handelt. b) In den Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan der GEMA für das Aufführungs- und Senderecht in der seit dem 28. Juni 2006 …