Urheberrechtsschutz wird auch durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit begrenzt (EGHMR)

Rechte des geistigen Eigentums sollen im Streitfall gegenüber einem Informationsinteresse der Allgemeinheit abgewogen werden. So kann Urheberrechtsschutz nicht nur an seinen konkreten Schranken enden, sondern auch als Ergebnis der Abwägung mit jenem Veröffentlichungsinteresse. ECHR CINQUIÈME SECTION   AFFAIRE ASHBY DONALD ET AUTRES c. FRANCE (Requête no 36769/08) ARRÊT STRASBOURG   10 janvier 2013     Cet …