„Framing“ stellt keine öffentliche Wiedergabe und damit keine Urheberrechtsverletzung dar

Die Einbettung eines auf einer Internetseite mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite im Wege des „Framing“ stellt grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 und 3 UrhG dar. BGH URTEIL I ZR 46/12 vom 9. Juli 2015 – Die Realität II UrhG § …