Die RL zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums meint mit Begriff „Adressen“ wegen IP-Rechtsverletzung nicht die E‑Mail-Adresse und Telefonnummer, sondern die Postadresse

Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ist dahin auszulegen, dass der darin genannte Begriff „Adressen“ sich, was einen Nutzer anbelangt, der ein Recht des geistigen Eigentums verletzende Dateien hochgeladen hat, nicht auf die E‑Mail-Adresse und …