Keine Verwirkung des Urheberrechts nach ca 50 Jahren Duldung der Filmaufnahme eines Fluchtversuchs aus der DDR bei erneuter Sendung

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass das Leistungsschutzrecht aus § 72 Abs. 1 UrhG an einzelnen Filmbildern das Recht zur Verwertung der Einzelbilder in Form des Films umfasst. Der Kameramann Herbert Ernst hatte am 17. August 1962 das Sterben und den Abtransport des Peter Fechter, der bei …

Einfachste Lichtbilder, selbst Schnappschüsse, werden nach § 72 UrhG wie anspruchsvolle Lichtbildwerke geschützt; lediglich die Schutzdauer beträgt „nur“ 50 Jahre

§ 72 Lichtbilder (1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt. (2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.