Was ist ein Urheberrecht oder ein “Copyright”?

Urheberrecht oder Copyright bedeutet das ausschliessliche Recht, ein literarisches, musisches, künstlerisches uvam Original “kopieren” (=copyright) zu dürfen. Voraussetzung ist i.d.R. eine persönliche geistige Schöpfung. Geschützt werden Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dies umfasst Ton- und Bildaufnahmen, Darbietungen eines Künstlers und bspw. Software. Hinsichtlich letzterem existieren allerdings Sonderregelungen innerhalb des Urhebergesetzes. Der Inhalt einer Domain kann ebenfalls Urheberrechtsschutz haben, wobei dieser nicht auf die html-”Software” zurückzuführen ist, sondern auf die äussere Darstellung einer Seite.

“Copyright” als Charakterisierung ist allerdings unvollständig: Der Schutz umfasst keineswegs nur die Frage der Rechtmässigkeit einer Kopie, geschützt wird auch die öffentliche Wiedergabe, Verbreitung, Übersetzung, Änderung, Aufnahme uvam – und zwar sowohl hinsichtlich des Gesamtwerkes als auch wesentlicher Teile. Des weiteren stammt “Copyright” aus dem angloamerikanischen Raum. Das dortige “Copyright” ist nicht in allen Einzelheiten mit dem deutschen Urheberrecht vergleichbar (insbesondere ist das sog. – in Deutschland existierende – Urheberpersönlichkeitsrecht nicht übertragbar, Arbeitnehmer werden anders beurteilt u.a..).

Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte Hannover

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