Befreiung der Sendeunternehmen von der Geräte-/Leerträgervergütung rechtmässig
BGH III ZR 140/09 vom 24. Juni 2010 Gerätevergütungsbefreiung für Sendeunternehmen Dass die Sendeunternehmen nach § 87 Abs. 4 UrhG vom Vergütungsaufkommen der Geräte- und Leerträgervergütung (§ 54 Abs. 1 UrhG) ausge-schlossen sind, stellt im Sinne des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs keinen qualifizierten Verstoß gegen Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG dar.