BILD zeigte mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten, dies ist Verletzung des Rechts am eigenen Bild
Zur Zulässigkeit der Presseveröffentlichung eines Lichtbildes, welches eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten zeigt In der Printausgabe der BILD vom 10.05.2012 wurde in der Rubrik „Sport“ von einem Raubüberfall auf einen bekannten Profifußballer berichtet. Unter der Überschrift „A. am Ballermann ausgeraubt“ fand sich dabei der Text: „Sonne, Strand, Strauchdiebe. Gestern sahen wir …