OLG München hat die aktuelle Verteilungspraxis der VG Wort hinsichtlich des Abzugs eines pauschalen Verlegeranteils für unberechtigt erklärt, die Revision jedoch zugelassen.

Das OLG München hat die aktuelle Verteilungspraxis der VG Wort hinsichtlich des Abzugs eines pauschalen Verlegeranteils für unberechtigt erklärt, die Revision jedoch zugelassen. OLG München 6 U 2492/12 vom 17.10.2013 – Abzug des Verlegeranteils 1. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 24.5.2012, berichtigt …