GEMA-Berechtigungsvertrag unterliegt der AGB-Inhaltskontrolle und hält dieser nicht vollumfänglich stand
a) Die Regelungen eines Berechtigungsvertrags sind als Allgemeine Geschäfts-bedingungen unabhängig davon einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterworfen, ob es sich bei dem Vertragspartner um ein ordentliches, außer-ordentliches oder angeschlossenes Mitglied der Verwertungsgesellschaft handelt. b) In den Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan der GEMA für das Aufführungs- und Senderecht in der seit dem 28. Juni 2006 …