GEMA-Vermutung kann nicht durch Benennung einer Musikgruppe ausgeräumt werden

In einem amtsgerichtlichen Verfahren wurde ein Mitglied des Vereins Musikpiraten e.V. auf Schadensersatz in Höhe von 68,00 EUR für die Vervielfältigung eines Musikstücks auf 2000 CDs in Anspruch genommen. Die Musikpiraten hatten eine CD mit Musikstücken veröffentlicht, die unter der Creative Commons Lizenz stehen. Das Amtsgericht liess dies und die Nennung der Musikgruppe nicht ausreichen, …