Wenn Festsetzungen eines Verwertungsgesellschafts-Gesamtvertrags der VG Wort von vergleichbaren Regelungen abweichen, kann nicht angenommen werden, dass sie billigem Ermessen (§ 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG) entsprechen

Soweit die Festsetzungen eines Gesamtvertrags von vergleichbaren Regelungen in anderen Gesamtverträgen oder von Vorschlägen der Schiedsstelle abweichen, kann nicht angenommen werden, dass sie billigem Ermessen (§ 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG) entsprechen, wenn das Oberlandesgericht keinen über-zeugenden Grund für die Abweichungen genannt hat. BGH URTEIL I ZR 84/11 vom 20. März 2013 – Gesamtvertrag …

Kein konkreter Kontrahierungszwang der GEMA mit Rechteweitergabe-Musikindustrieverein

BGH URTEIL I ZR 11/08 vom 14. Oktober 2010 – Gesamtvertrag Musikabrufdienste a) Eine Verwertungsgesellschaft hat die von ihr wahrgenommenen Nutzungsrechte nach § 11 Abs. 1, § 12 UrhWG nur denjenigen zu angemessenen Bedingungen einzuräumen, die diese zumindest auch für eigene Nutzungshandlungen benötigen. Sie muss die Nutzungsrechte dagegen nicht denjenigen einräumen, die diese ausschließlich auf …