BGH: Abstracts verletzen nicht per se Urheberrechte der Orgniale

BGH-Pressemitteilung: Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit der Verwertung von sogenannten Abstracts entschieden. Die Beklagte betreibt auf der Website „perlentaucher.de“ ein Kulturmagazin. Dort hat sie auch Zusammenfassungen (Abstracts) von Buchrezensionen aus verschiedenen renommierten Zeitungen eingestellt. Dazu gehören Buchkritiken aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und der …