Keine Verpflichtung zur Einwirkung auf RSS-Feed-Abonnenten, die das vor Abschluss des Unterlassungsvertrages bezogene Bild weiter veröffentlichen.

Zur Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebotes – hier: Keine Verpflichtung zur Einwirkung auf RSS-Feed-Abonnenten, die das vor Abschluss des Unterlassungsvertrages bezogene Bild weiter veröffentlichen. BGH URTEIL VI ZR 18/14 vom 11. November 2014 – Reichweite der Unterlassungserklärung BGB §§ 133 C, 157 Gh, KUG §§ 22, 23 BGH, Urteil vom 11. November 2014 – VI …