Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage für den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet vor Bloggern etc

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage für den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird den Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Jedoch ist ein Schutz nur vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen und Anbieter von solchen Diensten …