Bushido obsiegt vor dem BGH in der Frage der Verwendung von Musikstücken der Musikgruppe Dark Sanctuary vorläufig – Sachverständiger erforderlich

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg aufgehoben, mit dem das Verbot der Verbreitung von Aufnahmen des Rappers „B.“ wegen der Verwendung von Musikstücken einer französischen Musikgruppe bestätigt worden war. Die Kläger sind nach ihrer Darstellung Mitglieder der französischen Gothic-Band „Dark S.“, die in den …