Es wird in das Tonträgerherstellerrecht der Musikgruppe Kraftwerk eingegriffen, indem dem von den Klägern hergestellten Tonträger im Wege des Sampling zwei Takte einer Rhythmussequenz des Titels „Metall auf Metall“ entnommen und diese dem Stück „Nur mir“ von Sabrina Setlur unterlegt haben

BGH zum Tonträger-Sampling: Es wird in das Tonträgerherstellerrecht der Musikgruppe Kraftwerk eingegriffen, indem dem von den Klägern hergestellten Tonträger im Wege des Sampling zwei Takte einer Rhythmussequenz des Titels „Metall auf Metall“ entnommen und diese dem Stück „Nur mir“ von Sabrina Setlur unterlegt haben Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs …