Ein einzelner Charakter eines Werks (Pippi Langstrumpf) kann selbständigen Urheberrechtsschutz genießen, so dass eine verbotenen Übernahme gemäß § 23 UrhG und keine freie Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG vorliegt, wenn die schöpferische Eigentümlichkeit des Originals übernommen wird
Ein einzelner Charakter eines Sprachwerks (hier: Pippi Langstrumpf) kann selbständigen Urheberrechtsschutz genießen. Dies setzt voraus, dass der Autor dieser Figur durch die Kombination von ausgeprägten Charaktereigenschaften und besonderen äußeren Merkma-len eine unverwechselbare Persönlichkeit verleiht. Dabei ist ein strenger Maßstab anzule-gen. Allein die Beschreibung der äußeren Gestalt einer handelnden Figur oder ihres Er-scheinungsbildes wird dafür in …