Entschädigungsanspruch erloschen, aber anvertraute Kohl-Zitate aus Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle dürfen nicht verbreitet werden
Im Rechtsstreit um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ bleiben die vom verstorbenen Altbundeskanzler bzw. dessen Erbin angegriffenen Textstellen im Wesentlichen verboten. Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts bestätigte mit heute verkündetem Urteil in weiten Teilen die vom Landgericht Köln gegenüber den Buchautoren und dem Verlag ausgesprochene Verpflichtung, einzeln bezeichnete Textstellen nicht zu veröffentlichen. Bei der Unterlassungsverpflichtung …