Weitere Entscheidungen zum Urheberrecht
1. „Drohnen-Panoramafreiheit“-Entscheidung Aktenzeichen: BGH, Urteil vom 23.10.2024 – I ZR 67/23 Entscheidung: Der Bundesgerichtshof entschied, dass Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken, die mithilfe einer Drohne gefertigt wurden, nicht unter die sogenannte Panoramafreiheit fallen. Dies bedeutet, dass solche Aufnahmen ohne Zustimmung des Urhebers unzulässig sind. Relevante Normen: § 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen (Panoramafreiheit) …