LG Köln beschliesst Auskunft der IP-Daten ohne Unterscheidung von Streaming gegenüber Filesharing als öffentliches Zugänglichmachen

LG Köln beschliesst Auskunft der IP-Daten ohne Unterscheidung von Streaming gegenüber Filesharing als öffentliches Zugänglichmachen. Ob ein „Streaming“ urheberrechtswidrig ausfällt, ist unter vielerlei tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten umstritten. Dabei sei das „unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werks“ über „eine sog. Tauschbörse“ eine Rechtsverletzung i.S.v. § 19a UrhG. Die Rechtsverletzung sei zudem „offensichtlich“ im Sinne von …