Rechtsfolge der Verwirkung nach § 242 BGB ist im Urheberrecht, im Immaterialgüterrecht und im Wettbewerbsrecht gibt keinen Freibrief für künftige Rechtsverletzungen

a) Die einzelnen Bilder eines Films sind unabhängig vom Schutz des Films als Filmwerk oder Laufbildfolge, wenn nicht als Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, so doch jedenfalls als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt. Der Lichtbildschutz einzelner Filmbilder aus § 72 UrhG erstreckt sich nicht nur auf die Verwertung der Bilder …

Keine Verwirkung des Urheberrechts nach ca 50 Jahren Duldung der Filmaufnahme eines Fluchtversuchs aus der DDR bei erneuter Sendung

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass das Leistungsschutzrecht aus § 72 Abs. 1 UrhG an einzelnen Filmbildern das Recht zur Verwertung der Einzelbilder in Form des Films umfasst. Der Kameramann Herbert Ernst hatte am 17. August 1962 das Sterben und den Abtransport des Peter Fechter, der bei …