Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender („TV Flops“) dürfen von der Konkurrenz nicht ohne Lizenzvereinbarung ausgestrahlt werden.
Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender („TV Flops“) dürfen von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln unter der Leitung von Herrn Vorsitzendem Richter Hubertus Nolte kürzlich anlässlich der vom NDR produzierten Sendereihe „Top Flops“ entschieden. In der Sendereihe wurden Ausschnitte von Fernsehbeiträgen diverser Sender gezeigt, …