Urheberrechte und Leistungsschutzrechte inklusive ihrer Schranken

Hier ist eine Erläuterung der Urheberrechte und Leistungsschutzrechte inklusive ihrer Schranken. 1. Urheberrechte Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (§ 1 UrhG). Es entsteht mit der Schaffung des Werkes und steht ausschließlich dem Urheber zu. 1.1. Urheberpersönlichkeitsrechte (§§ 12-14 UrhG) a) Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG) Der Urheber entscheidet, ob und wie sein …

Weitere Entscheidungen zum Urheberrecht

1. „Drohnen-Panoramafreiheit“-Entscheidung Aktenzeichen: BGH, Urteil vom 23.10.2024 – I ZR 67/23 Entscheidung: Der Bundesgerichtshof entschied, dass Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken, die mithilfe einer Drohne gefertigt wurden, nicht unter die sogenannte Panoramafreiheit fallen. Dies bedeutet, dass solche Aufnahmen ohne Zustimmung des Urhebers unzulässig sind. Relevante Normen: § 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen (Panoramafreiheit) …