Rapidshare ist Host-Provider, der ab Kenntnis der Urheberrrechstverletzungen als Störer haftet

BGH URTEIL I ZR 18/11 – Alone in the Dark UrhG § 97; TMG § 7 Abs. 2, § 10 a) Ein File-Hosting-Dienst, der im Internet Speicherplatz zur Verfügung stellt, kann als Störer haften, wenn urheberrechtsverletzende Dateien durch Nutzer seines Dienstes öffentlich zugänglich gemacht werden, obwohl ihm zuvor ein Hinweis auf die klare Rechtsverletzung gegeben …

Einstweilige Verfügung nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung über Täterhaftung aufgrund Störerhaftung (LG Hamburg)

Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wäre die Abgabe einer ernsthaften, unbefristeten, vorbehaltlosen und hinreichend strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung erforderlich gewesen. Zwar hat die Antraggegnerin eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, diese bezog sich jedoch lediglich auf eine (Mit-)Täterschaft der Antragsgegnerin. Die Störerhaftung stellt demgegenüber ein Aliud dar, welche von der abgegebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht erfasst war. Auch nach erneuter Aufforderung der Antragsstellerin …