Ein einzelner Charakter eines Werks (Pippi Langstrumpf) kann selbständigen Urheberrechtsschutz genießen, so dass eine verbotenen Übernahme gemäß § 23 UrhG und keine freie Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG vorliegt, wenn die schöpferische Eigentümlichkeit des Originals übernommen wird

Ein einzelner Charakter eines Sprachwerks (hier: Pippi Langstrumpf) kann selbständigen Urheberrechtsschutz genießen. Dies setzt voraus, dass der Autor dieser Figur durch die Kombination von ausgeprägten Charaktereigenschaften und besonderen äußeren Merkma-len eine unverwechselbare Persönlichkeit verleiht. Dabei ist ein strenger Maßstab anzule-gen. Allein die Beschreibung der äußeren Gestalt einer handelnden Figur oder ihres Er-scheinungsbildes wird dafür in …

Nach § 24 Abs. 1 UrhG darf ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden

Nach § 24 Abs. 1 UrhG darf ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. Die Vorschrift ist hier nicht unmittelbar anwendbar, weil sie nach ihrem Wortlaut die Benutzung des Werkes eines anderen voraussetzt; die Regelung ist jedoch …