Urheberrechtsschutz wird auch durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit begrenzt (EGHMR)

Rechte des geistigen Eigentums sollen im Streitfall gegenüber einem Informationsinteresse der Allgemeinheit abgewogen werden. So kann Urheberrechtsschutz nicht nur an seinen konkreten Schranken enden, sondern auch als Ergebnis der Abwägung mit jenem Veröffentlichungsinteresse. ECHR CINQUIÈME SECTION   AFFAIRE ASHBY DONALD ET AUTRES c. FRANCE (Requête no 36769/08) ARRÊT STRASBOURG   10 janvier 2013     Cet …

Rapidshare ist Host-Provider, der ab Kenntnis der Urheberrrechstverletzungen als Störer haftet

BGH URTEIL I ZR 18/11 – Alone in the Dark UrhG § 97; TMG § 7 Abs. 2, § 10 a) Ein File-Hosting-Dienst, der im Internet Speicherplatz zur Verfügung stellt, kann als Störer haften, wenn urheberrechtsverletzende Dateien durch Nutzer seines Dienstes öffentlich zugänglich gemacht werden, obwohl ihm zuvor ein Hinweis auf die klare Rechtsverletzung gegeben …

Nach § 23 KUG dürfen Bilder ausnahmsweise auch ohne Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden.

§ 23 KUG (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen …

Loriot-Zitate nach Ansicht des LG Braunschweig urheberrechtsfähig und verboten

Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen Loriot Biographie Mit Urteil vom heutigen Tage ( 9 O 1144/12) hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig über die Klage einer Tochter und Erbin des im August 2011 verstorbenen Herrn Vicco von Bülow, bekannt unter dem Namen „Loriot“, gegen eine Verlagsgruppe entschieden. In dem Verlag der Beklagten war Anfang …

Missbräuchlichkeit der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung führt grundsätzlich nicht zur Unzulässigkeit der Klage.

Eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung führt grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs aus § 97 Abs. 1 UrhG und zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage. BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 – I ZR 106/10 – OLG Hamm LG Bielefeld

Die Erschöpfung an einer Programmkopie tritt unabhängig davon ein, ob sie körperlich oder unkörperlich in den Verkehr gebracht wurde (Volumenlizenz)

Bei europarechtskonformer Auslegung der Regelung des § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG ist von einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den Programmkopien auszugehen, auf welche sich auch die Beklagten berufen können. Der Senat hält insoweit an seiner im vorausgegangenen Eilverfahren vertretenen Rechtsauffassung im Hinblick auf die Auslegungsgrundsätze des EuGH im Urteil vom 3.7.2012 (GRUR …