Über uns
Die Rechtsanwälte sind bei allen Gerichten (alle Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie alle Bundesgerichte mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen) vertretungsberechtigt. Natürlich begleiten wir unsere Mandanten auch vor den deutschen, europäischen und internationalen Ämtern und Gerichten des gewerblichen Rechtsschutzes, der Urheberrechte und Medienrechte, wie dem DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt, München), dem Bundessortenschutzamt (Hannover), dem EPA (Europäischen Patentamt, Münchent), dem HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Alicante), dem europäischen Sortenschutzamt, der WIPO (Weltamt für geistiges Eigentum), dem EGMR (europäisches Gericht für Menschenrechte), dem EuG (europäisches Gericht 1. Instanz), dem EuGH (europäischer Gerichtshof) und allen weiteren nationalen und internationalen Behörden und Schiedsgerichten.