Urheberblog – Wissen, Schutz & Durchsetzung

Ob Musiker, Schauspieler, Schriftsteller oder Software-Entwickler – wer kreative Werke erschafft, hinterlässt Spuren. Doch diese Spuren verdienen Schutz. Unser Urheberblog beleuchtet aktuelle Themen rund um Urheberrecht, Leistungsschutz und die Arbeit unserer Fachanwälte – praxisnah, anschaulich. Beispiel aus der Praxis: Das Festival-Fiasko Stellen Sie sich vor: Eine Musikerin komponiert einen mitreißenden Song für ein großes Sommer-Event. …

Bestimmungen der § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1 und § 92 Abs. 1 UrhG sind Auslegungsregeln und kommen als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht

BGH URTEIL  I ZR 41/12 Rechteeinräumung Synchronsprecher BGB § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 A, Bd, Cl; UrhG § 11 Satz 2, § 31 Abs. 5, § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1, § 92 Abs. 1; UKlaG § 1 Die Bestimmungen der § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1 und …

Formularmäßige Abreden, die die für die vertragliche Hauptleistung zu erbringende Vergü-tung unmittelbar bestimmen, sind von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB ausgenommen

a) Die Anwendung des Schutzgedankens des § 31 Abs. 5 UrhG, wonach der Urheber möglichst weitgehend an den wirtschaftlichen Früchten der Verwertung seines Werkes zu beteiligen ist, kommt als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, GRUR 1984, 45 – Ho-norarbedingungen Sendevertrag). …

BGH: Honorarbedingungen, die der Axel-Springer-Verlag seinen Verträgen mit freien Journalisten zugrunde legt, teilweise unwirksam

Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit von Honorarbedingungen für freie Journalisten Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Honorarbedingungen, die der Axel-Springer-Verlag seinen Verträgen mit freien Journalisten zugrunde legt, teilweise unwirksam sind. Der Kläger ist der Deutsche Journalistenverband, der die Interessen angestellter und freier Journalisten wahrnimmt. Der beklagte Axel-Springer-Verlag legt …