Werbliche Verwendung eines Bildnisses verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Ausformung des Rechts am eigenen Bild, welches auch das Bestimmungsrecht umfasst, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis kommerzialisiert wird
Die Klägerin wird durch diese werbliche Verwendung ihres Bildnisses in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in der Ausformung des Rechts am eigenen Bild verletzt, welches über die ideellen Aspekte des Persönlichkeitsschutzes hinaus auch das Bestimmungsrecht umfasst, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis kommerzialisiert, insbesondere für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll. OLG Köln 15 U …