Die vorrübergehende Vervielfältigungshandlung im Urheberrecht (§ 44a UrhG): Der Cache-Speicher-Paragraf

§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, 1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder 2. eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige …

Einfachste Lichtbilder, selbst Schnappschüsse, werden nach § 72 UrhG wie anspruchsvolle Lichtbildwerke geschützt; lediglich die Schutzdauer beträgt „nur“ 50 Jahre

§ 72 Lichtbilder (1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt. (2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.

Missbräuchlichkeit der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung führt grundsätzlich nicht zur Unzulässigkeit der Klage.

Eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung führt grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs aus § 97 Abs. 1 UrhG und zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage. BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 – I ZR 106/10 – OLG Hamm LG Bielefeld