Was folgt bei einer Urheberrechtsverletzung?

Die Verletzung von Urheberrechten haben durch die Digitalisierung stark zugenommen. Dies liegt auch an der häufig schwer überschaubaren (Urhebernutzungs-)Rechte-Landschaft: Ein Musikstück beinhaltet die Urhebernutzungsrechte des Komponisten und des Texters. Ferner treten Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers hinzu. Es können Rechte einem Musikverlag eingeräumt und im Falle einer GEMA-Mitgliedschaft einige Verwertungsrechte durch die GEMA wahrgenommen sein. Bei einem …

Der Erfolgsort nach § 32 ZPO ist bei einer Urheberrechtsverletzung durch ein öffentliches Zugänglichmachen des Schutzgegenstands über eine Internetseite im Inland zu belegen; es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Internetauftritt bestimmungsgemäß (auch) im Inland abgerufen werden kann

a) Ausübenden Künstlern kommt nach dem TRIPS-Abkommen und dem WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger ein über die in diesen Überein-kommen vorgesehenen Mindestrechte hinausgehender, allein nach dem nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaats bestehender Rechtsschutz nicht zugute. Aus diesen Übereinkommen ergibt sich kein ausschließliches Recht des ausübenden Künstlers, eine audiovisuelle Festlegung seiner Dar-bietung öffentlich zugänglich zu machen. …

„Framing“ stellt keine öffentliche Wiedergabe und damit keine Urheberrechtsverletzung dar

Die Einbettung eines auf einer Internetseite mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite im Wege des „Framing“ stellt grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 und 3 UrhG dar. BGH URTEIL I ZR 46/12 vom 9. Juli 2015 – Die Realität II UrhG § …

Verletzung des Urheberrechts liegt schon bei unerlaubter Werbung vor

Ob Möbel oder Musik – das Urheberrecht reicht weit. Und schon die unerlaubte Werbung kann zu Verstößen gegen das Urheberrecht führen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mit gleich drei Urteilen vom 5. November 2015 haben die Karlsruher Richter das Urheberrecht entscheidend gestärkt (I ZR 91/11, I ZR 76/11, I ZR 88/13).   Das urheberrechtliche Verbreitungsrecht …

EU-Begriff der „Parodie“ besteht darin, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, gleichzeitig aber ihm gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, und zum anderen einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen

Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass der in dieser Bestimmung enthaltene Begriff „Parodie“ ein eigenständiger Begriff des Unionsrechts ist. Art. 5 Abs. 3 Buchst. k …

Rechtsfolge der Verwirkung nach § 242 BGB ist im Urheberrecht, im Immaterialgüterrecht und im Wettbewerbsrecht gibt keinen Freibrief für künftige Rechtsverletzungen

a) Die einzelnen Bilder eines Films sind unabhängig vom Schutz des Films als Filmwerk oder Laufbildfolge, wenn nicht als Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, so doch jedenfalls als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt. Der Lichtbildschutz einzelner Filmbilder aus § 72 UrhG erstreckt sich nicht nur auf die Verwertung der Bilder …

LG Köln beschliesst Auskunft der IP-Daten ohne Unterscheidung von Streaming gegenüber Filesharing als öffentliches Zugänglichmachen

LG Köln beschliesst Auskunft der IP-Daten ohne Unterscheidung von Streaming gegenüber Filesharing als öffentliches Zugänglichmachen. Ob ein „Streaming“ urheberrechtswidrig ausfällt, ist unter vielerlei tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten umstritten. Dabei sei das „unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werks“ über „eine sog. Tauschbörse“ eine Rechtsverletzung i.S.v. § 19a UrhG. Die Rechtsverletzung sei zudem „offensichtlich“ im Sinne von …

Das Gericht eines Staates ist nur für die Entscheidung über den (Urheberrechtsverletzungs-) Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verursacht worden ist, zu dem es gehört.

Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass im Fall der Geltendmachung einer Verletzung von Urhebervermögensrechten, die vom Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts gewährleistet werden, dieses Gericht für eine Haftungsklage …

Urheberrechtsschutz wird auch durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit begrenzt (EGHMR)

Rechte des geistigen Eigentums sollen im Streitfall gegenüber einem Informationsinteresse der Allgemeinheit abgewogen werden. So kann Urheberrechtsschutz nicht nur an seinen konkreten Schranken enden, sondern auch als Ergebnis der Abwägung mit jenem Veröffentlichungsinteresse. ECHR CINQUIÈME SECTION   AFFAIRE ASHBY DONALD ET AUTRES c. FRANCE (Requête no 36769/08) ARRÊT STRASBOURG   10 janvier 2013     Cet …

Rapidshare ist Host-Provider, der ab Kenntnis der Urheberrrechstverletzungen als Störer haftet

BGH URTEIL I ZR 18/11 – Alone in the Dark UrhG § 97; TMG § 7 Abs. 2, § 10 a) Ein File-Hosting-Dienst, der im Internet Speicherplatz zur Verfügung stellt, kann als Störer haften, wenn urheberrechtsverletzende Dateien durch Nutzer seines Dienstes öffentlich zugänglich gemacht werden, obwohl ihm zuvor ein Hinweis auf die klare Rechtsverletzung gegeben …