Urheberrechte und Leistungsschutzrechte inklusive ihrer Schranken

Hier ist eine Erläuterung der Urheberrechte und Leistungsschutzrechte inklusive ihrer Schranken. 1. Urheberrechte Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (§ 1 UrhG). Es entsteht mit der Schaffung des Werkes und steht ausschließlich dem Urheber zu. 1.1. Urheberpersönlichkeitsrechte (§§ 12-14 UrhG) a) Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG) Der Urheber entscheidet, ob und wie sein …

Die Privatkopie des § 53 UrhG

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke …