Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender („TV Flops“) dürfen von der Konkurrenz nicht ohne Lizenzvereinbarung ausgestrahlt werden.

Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender („TV Flops“) dürfen von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln unter der Leitung von Herrn Vorsitzendem Richter Hubertus Nolte kürzlich anlässlich der vom NDR produzierten Sendereihe „Top Flops“ entschieden. In der Sendereihe wurden Ausschnitte von Fernsehbeiträgen diverser Sender gezeigt, …

Keine Verwirkung des Urheberrechts nach ca 50 Jahren Duldung der Filmaufnahme eines Fluchtversuchs aus der DDR bei erneuter Sendung

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass das Leistungsschutzrecht aus § 72 Abs. 1 UrhG an einzelnen Filmbildern das Recht zur Verwertung der Einzelbilder in Form des Films umfasst. Der Kameramann Herbert Ernst hatte am 17. August 1962 das Sterben und den Abtransport des Peter Fechter, der bei …